Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma ORRATECH

 

 


ORRATECH Motorbau, Spezialteilefertigung und Vertrieb 20.1.2016

Kommerzienrat Behrens Straße 2

31246 Ilsede OT Groß Lafferde


1. Allgemeines und Geltungsbereich
Für sämtliche Bestellungen sind ausschließlich nachfolgende Verkaufs- und Lieferbedingungen maßgebend.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
Soweit telefonische Auskünfte unsererseits erfolgen, so übernehmen wir für diese keine Gewähr.
Weiterhin bedürfen telefonische Angaben zur Wirksamkeit immer einer schriftlichen Bestätigung.



2. Angebot und Lieferung
Sämtliche Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder einem Kaufvertrag nichts anderes ergibt.


3. Preise - Zahlungsbedingungen
Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 3 Monaten die Preise entsprechend eingetretenen Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen.
Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten.
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten von uns anerkannt werden.
Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.
Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.


Widerrufsrecht: Käufer trägt die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückzusendenden Sache 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht den Kaufpreis bezahlt oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.

Bei Kauf und Versand an Gewerbe wird davon ausgegangen, dass der Käufer auch fachkundig ist. Eine Umtausch oder Rückgabe wegen Fehlkauf oder Versehen ist im B-to-B-Bereich nur auf Kulanz und vorheriger Absprache möglich. Hierbei wird bei unbeschädigter Ware in unversehrter Originalverpackung eine Wiedereinlagerungs- und Handling-Gebühr von mindestens 10% des Warenwertes erhoben.


Wir erlauben uns Endkunden oder Privtkunden, welche unseren Fachhandel als Probierstube durch Nutzung des Umtausch und Rückgaberechtes misbrauchen von weiteren Lieferungen aus zu schließen.

Wir sind höflich, offen und fair und erwarten dies auch von jedem unserer Kunden.

4. Lieferzeit
Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist die Schadensersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte.
Die Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit ist in jedem Falle auf einen Betrag von 50% des vorhersehbaren Schadens begrenzt.
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.



5. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen innerhalb Deutschlands sind bar bei Abholung, per Nachnahme, per Vorkasse  auf unser Konto oder per Paypal möglich.

Bei Paypal-Zahlung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,9% plus 0,35 ¤ von Paypal erhoben. Diese Gebühr entrichten sie automatisch von Ihrem Paypalkonto an Paypal. Wir haben darauf keinen Einfluß, weisen es jedoch vor jedem Kaufabschluß ausdrücklich aus.
Sie erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt inkl. eventuellen Versandkosten. Die Paypalgebühren werden nicht auf der Rechnung ausgewiesen, da diese Gebühr automatisch von Ihrem Paypalkonto direkt an Paypal entrichtet wird und uns nicht zugeht.
Der Kauf über Ihre Paypalkonto kann bei größeren Summen also auch nenneswerte Größenordnungen annehmen. Bitte prüfen Sie selber, welche Zahlungsmethode für Sie die richtige ist.

Bei internationalem Versand ins Ausland kann eine Zahlung nur per Vorauskasse erfolgen.
 

6 Motorbestellungen
Bei Beauftragung zur Fertigung eines Rumpf-, oder Komplettmotors erhält der Kunde ein Angebot, welches er überprüft. Änderungswünsche sind schriftlich, oder fernmündlich vor Beauftragung mit der Firma ORRATECH ab zu stimmen.

In Folge erhält der Kunde einen Werk- oder Kaufvertrag.

Bei Motorbestellungen, oder Sonderanfertigungen wird eine Vorkasse von 5- 50% der Auftragssumme fällig. Der Kunde willigt mit der Anzahlung verbindlich in den Kaufvertrag ein.

Die Lieferzeit ist wenn nicht anders schriftlich vereinbart im Kaufvertrag angegeben und gilt ab Buchungstag der Anzahlung
Die Restzahlung wird bei Übergabe ohne Abzug fällig.

 


7. Versand und Verpackung
Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Sofern der Käufer es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung abdecken; insoweit anfallende Kosten trägt der Käufer. Die Versicherungen erstatten jedoch nur die Nettokaufsumme und nicht den gezahlten Bruttopreis.
Die Art der Versendung und Verpackung bestimmen wir.
Wir sind bemüht, die preiswerteste und sicherste Versendungs- und Verpackungsart einzusetzen.

Der Versand ist ab Firmensitz von ORRATECH in Ilsede


8. Gewährleistung und Garantieanspruch
Alle bearbeiteten Motoren, Motorteile, Oldtimerteile so wie auch Spezialanfertigungen sind ausschließlich für den Sport bestimmt.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass viele Kunden unsere hochwertigen Produkte sportmäßig einsetzen. Da wir dies nicht finanzieren können und wollen besteht ausdrücklich kein Garantieanspruch auf von uns gelieferte Tuningteile oder leistungsgesteigerte Motoren. Auch unterliegen leistungsgesteigerte Motoren, oder Spezialteile zur Leistungssteigerung, so wie Oldtimerteile und Einzelanfertigungen einem erhöhtem Verschleiß. Aus diesen Gründen kann die Firma ORRATECH keine Garantie auf die oben genannten Teile geben. Dies ist ausdrücklich für Leistungsgesteigerte Motoren und Komponenten für Leistungssteigerungen der Fall.

Es ist mit erhöhtem Verschleiß bei allen Bauteilen zu rechnen und dem Kunden bei der Bestellung bekannt.

Sollte ein Mangel oder Defekt reklamiert werden, so ist der erworbene Artikel in dem gelieferten Zustand zu uns frei zu Prüfung zurück zu senden. Wir haften nicht für Mehrkosten auf Grund von Ein- und um- oder Anbauten. Wir übernehmen keine Werkstattkosten.

 

9. Mängel und deren Beseitigung

Ein Mangel an einer Ware ist unverzüglich anzuzeigen.
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
Im Falle der Mängelbeseitigung durch uns tragen wir die Material-, Transport- und Arbeitskosten.
Sind wir zur Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen.
Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind:
insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.
Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, doch ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mängelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
Unsere Haftung ist ferner ausgeschlossen, wenn die von uns gelieferten Teile nicht nachweisbar vor der Montage gereinigt, sowie auf Funktion und Maßhaltigkeit kontrolliert, und nicht ordnungsgemäß eingebaut wurden.
Der Besteller übernimmt ausdrücklich die Verpflichtung, die von uns gelieferten Teile nur zu dem von uns vorgesehenen Zweck zu benutzen
Diese Angaben sind jeweils ohne Gewähr.


 

10. Gesetzliche Bestimmungen, Zulassung im öffentlichem Staßenverkehr

Ob und in wie weit die Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr möglich ist obliegt dem Kunden. Ein Rechtsanspruch kann nicht geltend gemacht werden.

Werden von uns gefertigte oder gelieferte Teile in Fahrzeugen montiert, die im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden, so kann dies zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen.

Es ist angeraten, alle Änderungen mit den Technischen Überwachungsvereinen (TÜV, DEKRA, KÜS usw.) so wie den Zulassungsstellen abzusprechen und in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen.

11. Gesamthaftung
Soweit nach den vorstehenden Regelungen unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, Verletzung von Nebenpflichten, insbesondere für Ansprüche aus der Produzentenhaftung gem. § 823 BGB.
Erfasst werden also Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, Verletzung einer Nebenspflicht und gesetzliche sonstige Ansprüche z.B. aus der Produzentenhaftung gem. § 823 BGB.
Die Regelung gilt nicht für Ansprüche gem. §§ 1,4 Produkthaftungsgesetz.
Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.



13. Gerichtsstand – Erfüllungsort
Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch bei seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Falls der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand.
Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltssitz des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.



14. Widerrufs- und Rückgabebelehrung
Private Verbraucher (Endkunden) haben das Recht, innerhalb der allgemeinen gesetzlichen Frist von 14 Tagen, die Ware zurückzugeben.
Dieses gilt nicht bei Sonderanfertigungen oder kundenspezifischen Produkten so wie

Rumpf- und Komplettmotore.
Bei gewerblichen Käufern und Wiederverkäufern besteht dieses Recht nicht, die Rücknahme wird daher ausgeschlossen.



Überprüfungspflicht:
Unsere Produkte sind sofort nach Erhalt zu prüfen.
Mängel oder Fehler sind uns unverzüglich an zu zeigen.

Vor der Verwendung oder Einbau sind alle Teile gründlich zu reinigen.

So fern nicht anders vereinbart hat der Einbau nur durch eine Fachfirma oder qualifizierte Person zu erfolgen.
Nach dem Einbau auftretende Mängel bestätigen die Vermutung, dass die Teile nicht geprüft, gereinigt oder unsachgemäß eingebaut wurden.


Bemerkungen:
Alle Bilder und Abbildungen sind wenn nicht ausdrücklich erwähnt

exemplarisch und dienen der Veranschaulichung.

Irrtum und Preisänderungen sind nicht ausgeschlossen.
Markennamen wie Porsche, VW, usw sowie die Typenbezeichnungen, sind registrierte Markenzeichen der jeweiligen Eigentümer und dienen lediglich der Beschreibung und näheren Bezeichnung der Teile.
Es besteht keine Verbindung zwischen Porsche, VW usw. und uns.
Der Hinweis "Original" bedeutet, dass Maße und die technischen Werte diesem in etwa entsprechen.

Als neu bezeichnete Bauteile und Komponenten können auch aufbereitete Teile aus alter Produktion sein um die Funktion wieder herzustellen. Diese werden üblicherweise in den neuwertigen Zustand durch reinigen, messen und bearbeiten versetzt. Abweichungen sind möglich, da unsere langjährige Erfahrung in die Optimierung der Serienteile mit eingearbeitet wird.

 

ORRATECH

Rainer Orminski